Manuel Martinez Martinez Abogado · Murcia

Rechtslage zu Aufenthalt und Familiennachzug in Spanien nach Wegfall des Investorenvisums

Seit April 2025 können neue Investoren keine Aufenthaltserlaubnis mehr über Immobilien- oder Kapitalanlagen erhalten. Für deutschsprachige Familien und Investoren mit bestehenden oder geplanten Verbindungen nach Spanien hat dies erhebliche Auswirkungen auf die Wahl des richtigen Verfahrens.

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Deutsche mit Vermögen, Immobilien oder familiären Bindungen in Spanien müssen sich seit der Abschaffung des früheren Investorenregimes auf neue Regelungen einstellen. Die Änderungen betreffen vor allem die Möglichkeiten, einen Aufenthaltstitel zu erhalten und Familienangehörige einzubeziehen. Betroffene sollten die Unterschiede zum deutschen Recht kennen, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.

Wegfall des Investorenaufenthalts und Übergangsregelungen

Die gesetzliche Grundlage für Aufenthalte durch Investitionen in Immobilien ab 500.000 Euro, Wertpapiere ab 1 Million Euro, Staatsanleihen ab 2 Millionen Euro oder bestimmte unternehmerische Projekte wurde ersatzlos gestrichen. Neue Anträge sind seit dem Stichtag nicht mehr möglich. Wer jedoch vor diesem Datum einen vollständigen Antrag gestellt hat oder bereits über eine solche Erlaubnis verfügt, behält seine Rechte. Die Erlaubnis bleibt verlängerbar, solange die Investition aufrechterhalten wird. In diesen Fällen können auch Familienangehörige weiterhin in das Verfahren einbezogen werden.

Neue Regelungen für Familienangehörige

Nach dem Stichtag müssen neue Familienangehörige das allgemeine Verfahren der Familienzusammenführung oder das spezielle Regime für Angehörige spanischer Staatsbürger nutzen. Das allgemeine Regime gilt für Angehörige von Drittstaatsangehörigen mit Aufenthaltserlaubnis. Das spezielle Regime für Familien spanischer Staatsbürger sieht erleichterte Bedingungen vor, insbesondere bei der Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs hat bestimmte strenge Nachweispflichten zu familiären Beziehungen, Abhängigkeitsverhältnissen bei aufsteigenden Verwandten und Vorstrafenüberprüfungen für unwirksam erklärt. Die grundlegenden Vorgaben des Ausländergesetzes bleiben jedoch erhalten.

Erforderliche Nachweise und Fristen im allgemeinen Verfahren

Bei der allgemeinen Familienzusammenführung muss ein ausreichendes Einkommen nachgewiesen werden, das sich am IPREM orientiert. Für zwei Personen sind etwa 150 Prozent des monatlichen IPREM erforderlich, zuzüglich 50 Prozent für jedes weitere Familienmitglied. Daneben sind ausreichender Wohnraum und eine gültige Krankenversicherung vorzulegen. Die Bearbeitung eines Antrags auf Aufenthaltserlaubnis dauert in der Regel bis zu drei Monate. Nach positiver Entscheidung ist innerhalb von zwei Monaten ein Visum beim Konsulat einzuholen. Nach Einreise muss die TIE-Karte innerhalb eines Monats beantragt werden. Häufige Fehler sind die Wahl des falschen Regimes sowie unvollständige oder nicht ordnungsgemäß apostillierte und übersetzte Urkunden.

Weitere Aufenthaltsmöglichkeiten und Vergleich zum deutschen Recht

Als Alternative ohne Investition kommt die Aufenthaltserlaubnis ohne Erwerbstätigkeit in Betracht. Hierfür sind höhere Einkommensnachweise erforderlich, etwa das Vierfache des IPREM für die Hauptantragstellerin oder den Hauptantragsteller zuzüglich eines vollen IPREM pro weiteren Angehörigen. Eine Erwerbstätigkeit ist in diesem Rahmen nicht gestattet. Digitale-Nomaden-Visa oder Startup-Visa erlauben die Einbeziehung von Ehepartnern, Kindern und abhängigen aufsteigenden Verwandten in einem Antrag, wobei gestaffelte Einkommensnachweise gelten. Im Unterschied zum deutschen Recht besteht in Spanien keine Sprachnachweispflicht im Rahmen der Familienzusammenführung. Das Einkommen muss jedoch stabil sein und darf keine Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen erfordern. Die Fristen im Verwaltungsverfahren sind strikt einzuhalten. Nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt kann in der Regel ein unabhängiger Daueraufenthalt beantragt werden.

Betroffene sollten frühzeitig prüfen, welches Regime für ihre Situation passt, alle Unterlagen vollständig und korrekt vorbereiten sowie bei Bedarf die Zuständigkeiten der Ausländerbehörden, Konsulate und der Polizei berücksichtigen. Eine sorgfältige Planung vermeidet typische Fehler und sichert den reibungslosen Ablauf des Verfahrens.

Dieser Beitrag wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt.

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