Vielen Menschen erscheint die Welt des Strafrechts fremd. Sie glauben, nur Straftäter kämen damit in Berührung. Doch auch hier gilt: Obwohl Spanien Mitglied der Europäischen Union ist und sein Recht weitgehend mit dem der übrigen EU-Staaten und seiner wichtigsten Handelspartner harmonisiert hat, gibt es nationale Regelungen, die zu sehr unangenehmen Überraschungen führen können.
Ein Fall aus der Praxis
Kürzlich hatten wir es mit einem deutschen Mandanten zu tun, der sich nach dem Eintritt in den Ruhestand ein Wohnmobil gekauft hatte und damit nach Spanien gereist war. Um das Fahrzeug abstellen zu können, erwarb er ein Grundstück und veränderte die Fläche baulich. Beim Kauf war er leider unzulänglich anwaltlich beraten worden: Das Grundstück unterlag strengen Umweltauflagen, die genau diese Maßnahmen untersagten. Unser Mandant sah sich daraufhin nicht nur einem Verwaltungsverfahren mit einer hohen Geldbuße gegenüber, sondern wurde auch strafrechtlich wegen eines Verstoßes gegen die Raumordnungsvorschriften verfolgt.
Der Fall zeigt, wie der alltägliche Erwerb eines Grundstücks – zunächst eine rein zivilrechtliche Angelegenheit – zu Konflikten mit Behörden und sogar zu strafrechtlicher Verantwortung führen kann.
Beratung über alle Rechtsgebiete
Bei rechtlich bedeutsamen Vorhaben kommt es deshalb darauf an, sich umfassend und kompetent beraten und begleiten zu lassen – von Experten, die alle betroffenen Rechtsgebiete beherrschen.