Deutsche Eigentümer von Immobilien in Spanien sehen sich bei Besetzungen mit einer vom deutschen Recht abweichenden Rechtslage konfrontiert. Der Beitrag erläutert die straf- und zivilrechtlichen Unterschiede sowie die praktischen Schritte, die Betroffene unverzüglich einleiten sollten.
Beitrag lesenFachbeiträge zum spanischen Recht
Spanisches Recht aus Sicht deutschsprachiger Mandanten: Immobilien, Erbrecht, Steuern, Gesellschaften, Verwaltung, Strafrecht, Familie, Verträge.
Grundlegende Unterschiede zwischen dem spanischen und dem deutschen Rechtssystem
Deutsche mit Wohnsitz, Vermögen oder unternehmerischer Tätigkeit in Spanien stoßen auf zahlreiche abweichende Regelungen in Steuer-, Arbeits- und Zivilrecht. Der folgende Beitrag erläutert ausgewählte Bereiche, in denen das spanische Recht anders vorgeht als das deutsche, und nennt praktische Fallstricke.
Erbrecht für Deutsche mit Wohnsitz oder Vermögen in Spanien
Die einheitliche europäische Regelung bestimmt das anwendbare Erbrecht nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Für Betroffene mit Bezug zu Spanien ergeben sich daraus erhebliche Unterschiede zum deutschen Recht, die frühzeitig berücksichtigt werden sollten.
Immobilienerwerb in Spanien: Eigentumsübergang und notwendige Prüfungen
Beim Kauf einer Immobilie in Spanien unterscheidet sich der Eigentumsübergang grundlegend vom deutschen Modell. Für deutschsprachige Erwerber ist es entscheidend, die spanischen Besonderheiten zu kennen und eine umfassende eigene Prüfung vorzunehmen.
Rechtsschutz gegen spanische Verwaltungsbescheide
Wer in Spanien von einer behördlichen Entscheidung betroffen ist, muss den vorgeschriebenen Verwaltungsweg genau einhalten, bevor er gerichtlich vorgehen kann. Der Beitrag erläutert die wesentlichen Rechtsbehelfe, ihre Fristen und die Unterschiede zum deutschen System.