Ein deutscher Mandant hatte sich nach dem Eintritt in den Ruhestand ein Wohnmobil gekauft und war damit nach Spanien gereist. Um das Fahrzeug dort abstellen zu können, erwarb er ein Grundstück und nahm bauliche Veränderungen an der Fläche vor.
Zivilrecht: der Kauf
Beim Kauf war er zwar anwaltlich beraten worden, leider unzulänglich. Niemand hatte geprüft, dass das Grundstück strengen Umweltauflagen unterlag, die genau die vorgenommenen Maßnahmen untersagten.
Verwaltungsrecht: das Bußgeldverfahren
Die Folge war ein verwaltungsrechtliches Verfahren, in dem die Behörde eine hohe Geldbuße forderte.
Strafrecht: der Vorwurf
Damit nicht genug: Zusätzlich wurde gegen unseren Mandanten strafrechtlich wegen eines Verstoßes gegen die Raumordnungsvorschriften ermittelt.
Der Fall zeigt, wie ein eigentlich alltäglicher Vorgang – der Erwerb eines Grundstücks, zunächst eine rein zivilrechtliche Angelegenheit – zu Konflikten mit Behörden und sogar zu strafrechtlicher Verantwortung führen kann. Bei rechtlich bedeutsamen Vorhaben kommt es deshalb auf eine Beratung an, die alle betroffenen Rechtsgebiete im Blick hat.