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Extranjería
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Rechtslage zu Aufenthalt und Familiennachzug in Spanien nach Wegfall des Investorenvisums
Seit April 2025 können neue Investoren keine Aufenthaltserlaubnis mehr über Immobilien- oder Kapitalanlagen erhalten. Für deutschsprachige Familien und Investoren mit bestehenden oder geplanten Verbindungen nach Spanien hat dies erhebliche Auswirkungen auf die Wahl des richtigen Verfahrens.